Physiotherapie in Deutschland: Angewandter Sozialismus – Weshalb ich mich gegen eine Kassenzulassung der gesetzlichen Krankenkassen entschieden habe!
Mal ein Artikel in rein eigener Sache!
Stellen Sie sich bitte vor, Sie stehen noch einmal am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn und möchten sich mit ihrem Beruf selbstständig machen. Was fällt Ihnen dazu ein?
Klar, dass Risiko – wenn Sie keine Kunden finden, können Sie ihren Laden schnell wieder dichtmachen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie toll ihre Ausbildung und wie groß Ihre Erfahrung ist.
Sie wären aber Ihr eigener Herr, denn einen Chef gibt es nicht. Sie könnten z.B. Ihr Unternehmen in einer Garage gründen (gut, es gibt für die unterschiedlichen Gewerke natürlich mehr oder minder sinnvolle Restriktionen). Garage klappt also vielleicht nicht, aber über die Ausstattung ihres Unternehmens entscheiden alleine Sie.
Selbstverständlich können Sie auch ihre Preise völlig frei gestalten, natürlich auch die Öffnungszeiten Ihres Unternehmens. Wenn Sie viel umsetzen, können Sie ihr Unternehmen auch mal z.B. für eine Woche schließen, selbst wenn sie nicht in den Urlaub fahren – Sie sind ja schließlich der Chef.
Um es kurz zu machen: Wenn Sie all das (im Positiven wie im Negativen) möchten, dann sollten Sie keinesfalls eine Kassenzulassung für eine physiotherapeutische Praxis erwerben, um darin tätig zu werden. DENN: Dann lernen Sie das kennen, was man eigentlich nur noch als SOZIALISMUS (in seiner negativsten Färbung) beschreiben kann!
Aber schauen wir uns das mal in aller Ruhe an:
Sie wollen eine Praxis nach Ihrem Gusto auswählen, vor allem was Größe, Einrichtung und Ausstattung angeht? Vergessen Sie es! Mithilfe der unterschiedlichen Verbände der Physiotherapeuten wurde ein sowohl völlig unlogischer, als auch völlig bevormundender Kanon an Vorschriften entwickelt, die Sie zu erfüllen haben. Wie Sie das finanzieren? Hey, Sie wollen doch selbstständig sein – da müssen Sie schon selbst für sorgen!
Aber in der Preisgestaltung kann man doch frei vorgehen? Fehlanzeige, Sie dürfen die Rezepte zu exakt den Preisen abrechnen, die Ihnen die öffentlichen Kassen vorgeben. Selbstverständlich ist alleine schon die Prüfung Ihrer Rezepte vor Behandlungsbeginn so entnervend und umfangreich, dass dazu selbstverständlich eine Mitarbeiter für den rein administrativen Ablauf nötig wird. Diese Arbeitskraft kostet natürlich Ihr Geld, Sie sind ja schließlich selbstständig.
Nun, aber aber – in Ihre Arbeitszeit kann Ihnen ja niemand reinreden, also als Chef? Natürlich wieder falsch gedacht! Ihnen wird eine Mindestanwesenheitszeit von 30h/Woche aufgenötigt. Großzügigerweise zählen zu diesen 30h natürlich die geradezu mager vergüteten Abwesenheiten für Hausbesuche hinzu. Nun wollen oder können Sie aber aus berechtigten Gründen (zur Erinnerung: Sie sind selbstständig und eigentlich NIEMANDEM Rechenschaft schuldig) das aber nicht? Hey, kein Problem – ernennen Sie doch einfach eine fachliche Leitung! Ach so, Sie können oder wollen sich keinen Mitarbeiter leisten? Ist doch Ihr Problem, Sie sind doch selbstständig!
Zum krönenden Abschluss sind Sie dann als Physiotherapeut, der vor allem auf Rezeptbasis tätig ist, natürlich auch renteversicherungspflichtig und zahlen Monat für Monat (höchstwahrscheinlich) den Höchstsatz in ein anonymes Moloch und es darf zumindest angezweifelt werden, ob Sie jemals einen adäquaten Gegenwert erhalten. Sie können auch die Beiträge zur Rente zu Anfang noch nicht aus der eigenen Kasse bezahlen? Mensch, vielleicht ist diese Form der „sozialistischen Selbstständigkeit“ ja nichts für Sie?
Exakt diese Entscheidung habe ich vor 5 Jahren für mich getroffen, nachdem ich eine nicht gerade preisgünstige Ausbildung zum Physiotherapeuten, ebenso nicht günstige Fortbildungen absolviert und eine ganze Anzahl von Jahren in diesem Beruf gearbeitet habe!
Anfänglich wollte ich sogar noch eine Kassenzulassung erwerben, doch gerade für „Start Ups“ sind die Kriterien der Verbände und damit der Krankenkassen nichts anderes als Zumutungen.
Die Gründung meiner Privatpraxis für Physiotherapie war die beste Entscheidung meiner bisherigen Laufbahn. Mir tut es wirklich leid, dass ich keine Verordnungen von gesetzlich Versicherten Patienten abrechnen kann, aber das damit verbundene System kann ich nur als einzige Zumutung bezeichnen!
Selbstverständlich kann ich aber auch gesetzlich Versicherte behandeln! Dazu benötige ich lediglich ein adäquates Rezept für Physiotherapie. Dabei kann es sich natürlich auch um ein privatärztliches Rezept handeln. Wichtig ist nur die Existenz eines solch gültigen Rezepts! Die verordneten Behandlungen können Sie als gesetzlich Versicherter dann ganz einfach und unkompliziert nach Rechnungserhalt begleichen.
Anders sieht es bei den Massagen aus! Wenn Sie eine Massage in Hennef genießen möchten, können Sie sofort einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. Rufen Sie doch einfach an:
02242 917 1975
Wir freuen uns auf Sie!